Kurzfassung

„Srilanka4you Kinderhilfe – Sozialprojekt“

Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen „Srilanka4you Kinderhilfe – Sozialprojekt“, was ins Englische übersetzt „Srilanka4you Children’s Aid – Social Project“ bedeutet.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Aurolzmünster, Österreich, und erstreckt seine Tätigkeit auf Sri Lanka.

Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, verfolgt folgende Ziele:

  • Aufbau und Entwicklung von Kinderhilfsprojekten in Sri Lanka.
  • Unterstützung von Kindern, alleinerziehenden Müttern, jungen Frauen und schutzbedürftigen Familien in Not durch die Bereitstellung von Grundbedürfnissen wie Mahlzeiten, Nahrungsmittel, Kleidung, sichere Unterkünfte und Hygieneprodukte.
  • Einrichtung und Umsetzung von Ernährungsprogrammen für unterernährte und benachteiligte Kinder.
  • Bereitstellung finanzieller und materieller Unterstützung zur Deckung der wesentlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens.
  • Erleichterung des Zugangs zu medizinischer Grundversorgung, Impfungen und Gesundheitsdiensten für Kinder und Mütter.
  • Zusammenarbeit mit örtlichen Ärzten, Krankenpflegern und Gesundheitseinrichtungen zur Sicherstellung einer angemessenen Gesundheitsversorgung in unterversorgten Gebieten.
  • Verteilung von Hygieneprodukten und Förderung hygienischer Lebensbedingungen in betroffenen Gemeinden.
  • Schutz von Kindern vor allen Formen von Missbrauch, Vernachlässigung, Gewalt und Ausbeutung.
  • Bereitstellung psychologischer Unterstützung, Traumabewältigung und psychiatrischer Betreuung für Kinder, die mit Verlust, Trennung, Vernachlässigung, Missbrauch, Gewalt oder sozialen und entwicklungsbedingten Herausforderungen konfrontiert sind.
  • Schaffung sicherer Räume sowie Mentorenprogramme zur Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung von Kindern.
  • Stärkung von Kinderschutzsystemen und Einsatz für die Rechte der Kinder auf lokaler und regionaler Ebene.
  • Bereitstellung von Schulmaterialien, Uniformen, Büchern, Schulgeld und weiteren Lernmitteln für benachteiligte Kinder.
  • Entwicklung und Unterstützung formeller und informeller Bildungsinitiativen wie Nachhilfeprogramme, Hausaufgabenhilfe, Sonderpädagogik und zusätzliche Lernangebote.
  • Einrichtung oder Unterstützung von Schulen, Bibliotheken und Lernzentren in unterversorgten Gemeinden, einschließlich digitaler Lernprogramme.
  • Förderung frühkindlicher Bildung und Betreuung, insbesondere in benachteiligten und ländlichen Regionen.
  • Unterstützungsprogramme für Eltern zur Förderung der kindlichen Entwicklung und des familiären Wohlergehens.
  • Bereitstellung vorschulischer Lernumgebungen sowie Aus- und Weiterbildungen für Erzieherinnen und Erzieher.
  • Unterstützung junger Frauen, alleinerziehender Mütter und Jugendlicher beim Zugang zu Berufsbildung und beruflicher Weiterentwicklung.
  • Finanzielle Unterstützung des Lebensunterhalts während der Ausbildungszeit.
  • Förderung von Arbeitsvermittlung, Unternehmertum und Selbstständigkeit für ausgebildete Personen.
  • Unterstützung arbeitsloser oder kranker Frauen, insbesondere alleinerziehender Mütter.
  • Hilfe für Familienangehörige (einschließlich Großeltern oder Erziehungsberechtigte) zur Sicherung der Existenz innerhalb des Familienverbandes.

Finanzierung

Die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen materiellen Mittel werden aufgebracht durch:

  • Mitgliedsbeiträge der Vereinsmitglieder
  • Spenden und Fundraising-Aktivitäten
  • Verkauf von vom Verein hergestellten Produkten
  • Verkauf handgefertigter Waren mit Bezug zu Sri Lanka
  • Vertrieb von Gewürzen privater Kleinbauern sowie kleiner und mittlerer Unternehmen
  • Verkauf von Waren unterstützender Unternehmen
  • Nettoerlöse aus dem Verkauf von Produkten mit Sri-Lanka-Bezug, darunter Gewürze, handgefertigte Artikel, Kunstgegenstände, handwerklich hergestellte kulinarische Spezialitäten sowie hausgemachte Lebensmittel (z. B. Marmeladen und Soßen)

Vorstand – Vorsitzender und Geschäftsführer

(1) Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie bis zu vier weiteren Mitgliedern.

Aurolzmünster, Juni 2025